26.
Jul 2024

Nach Kursfall: Schadensersatz für UniImmo-Anleger möglich

Seit der Finanzkrise 2008 hat kein offener Immobilienfonds innerhalb von 24 Stunden so stark an Wert verloren wie der UniImmo: Wohnen ZBI-Fonds. Betroffene Anleger haben deshalb die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Der Fonds wurde nämlich bis zuletzt als vergleichsweise sichere Geldanlage vermarktet.

Fondswert brach nach Sonderbewertung dramatisch ein

Dass die Immobilienbranche durch die hohe Inflation seit der Corona-Krise und der damit verbundenen Leitzinserhöhung zu kämpfen hat, ist nicht weiter verwunderlich. Folgerichtig ist es auch so, dass viele Immobilien mittlerweile weniger wert sind als noch vor mehreren Jahren.

Dass diese Entwicklung professionelle Vermögensverwalter wie Union Investment erst kurzfristig erreicht haben soll, ist hingegen weniger plausibel. Doch der von der Union Investment-Tochter ZBI aufgelegte UniImmo: Wohnen ZBI-Fonds wurde noch bis vor wenige Wochen als geringfügig riskantes Investment beworben. Dass eine Investition in den Fonds in Wahrheit mehr als riskant war, belegt der kürzliche Kurseinbruch des Fonds.

Über Nacht wurde der Fondswert aufgrund einer Sonderbewertung des im Fonds gehaltenen Immobilienportfolios um fast 17 Prozent bzw. 800 Millionen Euro gesenkt. Dieses Geld fehlt nun den betroffenen Anlegern, die zudem mit weiteren Wertverlusten rechnen müssen. Laut Medienberichten haben die im Fonds gehaltenen Immobilien nämlich zu großen Teilen einen hohen Investitionsbedarf. Zudem zeichnen sie sich durch eine hohe Leerstandsquote in Höhe von 7 Prozent aus.

 

UniImmo-Anleger können Investitionen zurückfordern

Ein kurzfristiger Ausstieg aus dem Fonds ist für betroffene Anleger allerdings nicht möglich. Investoren haben erst zwei Jahre nach ihrem Erstinvestment die Möglichkeit, Anteile zu verkaufen. Zudem müssen sie diesen Verkauf ein Jahr im Voraus ankündigen. Wer also heute seine Fondsanteile verkauft, erhält dafür erst in 12 Monaten eine Bezahlung auf Basis des Werts zu diesem Zeitpunkt. Wie viel Geld Anleger dann zurückbekommen, ist aktuell also vollkommen unklar.

Es gibt jedoch auch andere Wege, um das in den offenen Immobilienfonds investierte Geld noch zu retten. So besteht die Option, das eigene Investment auf juristischem Wege vollständig rückgängig zu machen und die gesamte investierte Summe sowie bereits bezahlte Fondsgebühren zurückzufordern. Schließlich hätten betroffene Anleger sicher nicht in den Fonds investiert, wenn das tatsächliche Risikopotenzial der Anlage zum Kaufzeitpunkt bereits bekannt gewesen wäre.

Diesbezüglich besteht einerseits die Möglichkeit, den Fondsverwalter wegen des fehlerhaften Prospekts haftbar zu machen. Andererseits können viele betroffene Anleger möglicherweise auch Ansprüche wegen Falschberatung gegenüber ihrem jeweiligen Bankberater durchsetzen.

 

Risikofreie Rechtsberatung und -durchsetzung ist möglich

Goldenstein Rechtsanwälte berät betroffene Anleger kostenfrei bezüglich ihrer möglichen Rechte in der Sache. Betroffene Investoren können der Kanzlei über ein sicheres Online-Formular Informationen zu ihrem Investment übermitteln und bestehende Rechtsansprüche anschließend von den Experten der Kanzlei prüfen lassen. Dieser Service ist selbstverständlich komplett unverbindlich und kostenfrei.

Auch die Rechtsdurchsetzung kann grundsätzlich komplett ohne Kostenrisiko erfolgen. Teilweise übernehmen Rechtsschutzversicherungen die vollständigen Verfahrenskosten ihrer Kunden. Wer nicht rechtsschutzversichert ist oder eine Rechtsschutzversicherung hat, die keine Vermögensanlagen deckt, kann zudem auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zurückgreifen. Diese übernehmen sämtliche Anwalts- und Verfahrenskosten und beziehen dafür ausschließlich im Erfolgsfall eine Provision.

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch:

(Schätzwert ausreichend)
TT Punkt MM Punkt JJJJ
(Schätzwert ausreichend)
Anrede*
Name*
Uploadmöglichkeit für Verkaufsprospekte oder andere Dokumente, die Ihnen vor dem Investment zur Verfügung gestellt wurden
Ziehe Dateien hier her oder
Akzeptierte Dateitypen: jpg, jpeg, gif, png, pdf, Max. Dateigröße: 5 MB, Max. Dateien: 20.
    Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.