18.
Jun 2024

LG Münster: Zocker erhält über 51.000 Euro zurück

Das Landgericht Münster hat einem nordrhein-westfälischen Glücksspieler aktuell die Erstattung seiner vollständigen Spielverluste in Höhe von mehr als 51.000 Euro zugesprochen. Der Mandant von Goldenstein Rechtsanwälte hat nämlich unwissentlich auf einer illegalen Glücksspiel-Website gezockt. Die Betreibergesellschaft dieser Seite hätte eigentlich nie Geld von dem Mann annehmen dürfen.

Das sind die Hintergründe des Verfahrens

In dem Verfahren am Landgericht Münster ging es um die Klage eines Mannes, der zwischen Januar 2017 und Oktober 2020 insgesamt 51.204,04 Euro bei virtuellen Automatenspielen und Online-Sportwetten des maltesischen Glücksspielanbieters TSG lnteractive Gaming Europe verloren hatte. Während dieses Zeitraums verfügte TSG lnteractive Gaming Europe allerdings über keine deutsche Lizenz für Online-Glücksspiel, sondern nur über eine Konzession der maltesischen Glücksspielaufsichtsbehörde.

Ohne eine bundesweit gültige Glücksspiellizenz hätte das Unternehmen allerdings nie Geld von deutschen Verbrauchern annehmen dürfen. Deshalb können betroffene Glücksspieler ihre erlittenen Spielverluste von TSG Interactive Gaming Europe und anderen Anbietern ohne deutsche Konzession bis zu zehn Jahre rückwirkend zurückfordern. Das sah auch das Landgericht Münster so und sprach dem Mandanten der Kanzlei Goldenstein nun die vollständige Erstattung seiner Verluste zu.

 

Rückforderung von Spielverlusten: Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich

Goldenstein Rechtsanwälte unterstützt deutsche Glücksspieler bereits seit mehreren Jahren dabei, ihre Verlustsummen aus illegalem Online-Glücksspiel zurückzufordern und hat bereits mehr als 650 Urteile zugunsten ihrer Mandanten erwirkt. Mit dem kostenlosen Schnellcheck der Kanzlei können betroffene Spieler in wenigen Schritten prüfen, ob sie Anspruch auf die Rückerstattung ihrer Online-Spielverluste haben. Die Experten der Kanzlei prüfen die Angaben im Anschluss und beraten die jeweiligen Verbraucher kostenfrei und unverbindlich bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache.

Klagen gegen Online-Glücksspielanbieter sind in vielen Fällen ohne Risiko möglich. Sogenannte Prozesskostenfinanzierer übernehmen nämlich sämtliche Verfahrens- und Anwaltskosten von Spielern und zahlen im Falle einer juristischen Niederlage sogar die Kosten der Gegenseite. Lediglich im Erfolgsfall werden Prozesskostenfinanzierer mit einer Provision an der fälligen Entschädigung beteiligt. Dadurch können Spieler ihre Verluste zurückverlangen, ohne dafür einen einzigen Cent in Anwalts- oder Gerichtskosten investieren zu müssen.

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