29.
Aug 2024

Offenen Immobilienfonds stehen schwere Zeiten bevor

Die ersten offenen Immobilienfonds sind in den vergangenen Wochen bereits eingebrochen, weil es zu einer Neubewertung der in diesen Fonds gehaltenen Immobilien kam. Auch in den kommenden Monaten müssen Anleger wohl mit weiteren Wertverlusten ihrer Investments in offene Immobilienfonds rechnen. In einigen Fällen können deshalb Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden, denn die verantwortlichen Fondsverwalter und Finanzberater haben das gestiegene Risiko von Immobilieninvestments häufig nicht ausreichend oder erst zu spät kommuniziert.

Immobilienmarkt befindet sich in einer Krise

Besonders auffällig war der hohe Kursverlust des UniImmo: Wohnen ZBI-Fonds von Union Investment im Juni. Nach einer Sonderbewertung der im Fonds gehaltenen Immobilien verloren die Fondsanteile über Nacht um fast 17 Prozent an Wert. Es war der stärkste Kurseinbruch eines offenen Immobilienfonds seit der Finanzkrise 2008. Aber auch andere Fonds, zum Beispiel der Leading Cities Invest-Fonds der KanAm Grund Group, haben zuletzt im zweistelligen Prozentbereich an Wert verloren.

Die Gründe für die momentan hohen Kurseinbrüche sind vielseitig. Generell befindet sich der Immobilienmarkt aktuell in einer Krise, da die Kosten für Immobilienkredite aufgrund der Zinswende vieler Zentralbanken erheblich gestiegen sind. Zudem haben auch die Bau- und Renovierungskosten aufgrund der hohen Inflation seit Beginn des Ukraine-Krieges zugenommen.

Teilweise ist die Höhe des jeweiligen Wertverlustes aber auch selbstverschuldet. Dies ist etwa dann der Fall, wenn während der Niedrigzinszeit Immobilien ohne große Überprüfung gekauft wurden und der hohe Renovierungsbedarf und die hohe Leerstandsquote den Fondsverwaltern nun auf die Füße fällt. Dies ist laut Medienberichten beispielsweise beim UniImmo: Wohnen ZBI-Fonds der Fall.

 

Falsche Werbeversprechen? Schadensersatzansprüche bestehen

Noch schlimmer ist die Situation, wenn der jeweilige Fondsverwalter die eigenen Anleger nicht darüber informiert hat, dass ein hohes Risiko für einen Kursverfall besteht. Schließlich hätten die Fondsverwalter frühzeitig von den derzeitigen Problemen am Immobilienmarkt wissen müssen. Auch hierfür ist der UniImmo: Wohnen ZBI-Fonds ein Negativbeispiel, denn das Anlagerisiko wurde von Union Investment in Prospekten bis zur Neubewertung als geringfügig eingestuft. Dabei hätte bereits seit knapp zwei Jahren klar sein müssen, dass sich die Stimmung am Immobilienmarkt gedreht hat.

Betroffene Investoren hätten wohl nicht oder zumindest nicht zu denselben Konditionen in den UniImmo Wohnen: ZBI-Fonds oder vergleichbare offene Immobilienfonds investiert, wenn das tatsächliche Investitionsrisiko zum jeweiligen Anlagezeitpunkt bekannt gewesen wäre. Deshalb können diese entweder ihre komplette Investitionssumme inkl. bereits bezahlten Fondsgebühren oder die entstandene Verlustsumme vollständig zurückfordern.

 

Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich

Goldenstein Rechtsanwälte berät betroffene Anleger kostenfrei bezüglich ihrer möglichen Rechte in der Sache. Betroffene Investoren können der Kanzlei über ein sicheres Online-Formular Informationen zu ihrem Investment übermitteln und bestehende Rechtsansprüche anschließend von den Experten der Kanzlei prüfen lassen. Dieser Service ist selbstverständlich komplett unverbindlich und kostenfrei.

Auch die Rechtsdurchsetzung kann grundsätzlich komplett ohne Kostenrisiko erfolgen. Teilweise übernehmen Rechtsschutzversicherungen die vollständigen Verfahrenskosten ihrer Kunden. Wer nicht rechtsschutzversichert ist oder eine Rechtsschutzversicherung hat, die keine Vermögensanlagen deckt, kann zudem auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zurückgreifen. Diese übernehmen sämtliche Anwalts- und Verfahrenskosten.

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