22.
Jul 2024

UniImmo-Fonds wurde als sicher beworben – dann folgte der Absturz

Der offene Immobilienfonds UniImmo: Wohnen ZBI von Union Investment wurde noch bis vor wenige Wochen als risikoarmes Investment beworben. Doch nach einer Sonderbewertung der im Fonds gehaltenen Immobilien folgte der größte Kurseinbruch eines Immobilienfonds seit der Finanzkrise 2008. Betroffene Anleger können deshalb Schadensersatzansprüche geltend machen.

Deshalb hat der Fonds so stark an Wert verloren

Konkret wurde der Fonds noch bis Anfang Juli 2024 als konservatives Investment für Anleger mit einem niedrigen Risikoprofil beworben. Dabei hätte spätestens zu Beginn des Ukraine-Krieges klar sein müssen, dass der Immobilienboom in Deutschland vorbei ist. Die erhöhten Zinsen und Baukosten haben Immobilien als Anlageklasse nämlich immer unattraktiver werden lassen. Das ist kein Effekt, der erst jetzt eingetreten ist. Die Fondsmanager hätte dies schon deutlich früher wissen müssen.

Hinzu kommt, dass sich die im Fonds gehaltenen Wohnimmobilien Medienberichten zufolge durch einen hohen Leerstand und Renovierungsbedarf auszeichnen. Vermutlich wurde der UniImmo Wohnen: ZBI-Fonds deshalb auch stärker von den aktuellen Problemen in der Baubranche getroffen als ähnliche Fonds. Hier liegt die Vermutung nahe, dass die Fondsverwalter in Niedrigzinszeiten nahezu blind Immobilien aufgekauft haben, ohne diese gründlich zu prüfen. Betroffene Anleger haben nicht zuletzt deshalb die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

 

Schadensersatz für betroffene Anleger?

Wer in den UniImmo: Wohnen ZBI-Fonds investiert hat, wurde offensichtlich getäuscht. Doch betroffene Anleger können ihr Geld nicht einfach aus dem Fonds abziehen, sondern müssen dies zwölf Monate im Voraus ankündigen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Rechtsansprüche geltend zu machen und auf diesem Weg sogar noch mehr Geld zurückzubekommen.

Konkret besteht die Option, das eigene Investment vollständig rückgängig zu machen und die gesamte investierte Summe sowie bereits bezahlte Fondsgebühren zurückzufordern. Schließlich hätten betroffene Anleger sicher nicht in den Fonds investiert, wenn das tatsächliche Risikopotenzial der Anlage zum Kaufzeitpunkt bereits bekannt gewesen wäre. Diesbezüglich besteht einerseits die Möglichkeit, den Fondsverwalter wegen des fehlerhaften Prospekts haftbar zu machen. Andererseits können viele betroffene Anleger möglicherweise auch Ansprüche wegen Falschberatung gegenüber ihrem jeweiligen Bankberater durchsetzen.

 

Risikofreie Rechtsberatung und -durchsetzung ist möglich

Goldenstein Rechtsanwälte berät betroffene Anleger kostenfrei bezüglich ihrer möglichen Rechte in der Sache. Betroffene Investoren können der Kanzlei über ein sicheres Online-Formular Informationen zu ihrem Investment übermitteln und bestehende Rechtsansprüche anschließend von den Experten der Kanzlei prüfen lassen. Dieser Service ist selbstverständlich komplett unverbindlich und kostenfrei.

Auch die Rechtsdurchsetzung kann grundsätzlich komplett ohne Kostenrisiko erfolgen. Teilweise übernehmen Rechtsschutzversicherungen die vollständigen Verfahrenskosten ihrer Kunden. Wer nicht rechtsschutzversichert ist oder eine Rechtsschutzversicherung hat, die keine Vermögensanlagen deckt, kann zudem auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zurückgreifen. Diese übernehmen sämtliche Anwalts- und Verfahrenskosten und beziehen dafür ausschließlich im Erfolgsfall eine Provision.

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