05.
Jul 2024

UniImmo Wohnen ZBI: Klagen sind möglich

Der offene Immobilienfonds “UniImmo: Wohnen ZBI” wurde bis vor wenigen Wochen noch als geringfügig riskantes Investment beworben. Nach einer Sonderbewertung des im Fonds gehaltenen Immobilienbestands verzeichnete der Fonds jedoch die höchsten Wertverluste eines Immobilienfonds seit der Finanzkrise 2008. Insgesamt haben betroffene Anleger fast eine Milliarde Euro verloren. Medienberichte legen nahe, dass der Fonds nicht nur mit einem falschen Risikoprofil beworben, sondern auch unprofessionell geführt wurde. Deshalb drohen in Zukunft sogar weitere Verluste. Betroffene Anleger können sich jedoch dagegen zur Wehr setzen und ihr Investment vollständig rückgängig machen. Goldenstein Rechtsanwälte berät betroffene Anleger kostenfrei. Die Verbraucherkanzlei hat bereits mehr als 100.000 Mandanten bei der erfolgreichen Durchsetzung von Rechtsansprüchen gegen Konzerne unterstützt.

 

Fondsvermögen wurde überwiegend in alte Immobilien investiert 

Der offene Immobilienfonds UniImmo: Wohnen ZBI wurde 2017 von der ZBI-Gruppe aufgelegt. Das ist ein Tochterunternehmen von Union Investment. Mit einem verwalteten Vermögen in Höhe von rund 480 Milliarden Euro zählt Union Investment zu den größten Vermögensverwaltern Deutschlands und ist Teil der FinanzGruppe, zu der auch die Volksbanken und Raiffeisenbanken gehören. Letztere waren überwiegend für die Vermarktung des Fonds zuständig und haben diesen vordergründig an deutsche Privatanleger vertrieben.

Das Fondsvermögen, das sich auf mehrere Milliarden Euro beläuft, wird derzeit überwiegend in Wohnimmobilien in deutschen Groß- und Mittelstädten mit angeblich nachhaltigem wirtschaftlichen Entwicklungspotenzial angelegt. Zumindest wurde es so im Verkaufsprospekt beschrieben. Tatsächlich sind die im Fonds gehaltenen Immobilien größtenteils mehr als 20 Jahre alt und haben mit einer vergleichsweise hohen Leerstandsquote in Höhe von etwa 7 Prozent zu kämpfen.

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Höchster Wertverlust eines Immobilienfonds seit der Finanzkrise 

Dass die mit Fondsgeldern erworbenen Mietobjekte nicht sonderlich wertig sind, belegt die kürzliche Sonderbewertung der im Fonds gehaltenen Immobilien. Diese führte dazu, dass der Fondswert über Nacht um fast 17 Prozent einbrach und das Fondsvolumen von rund 4,8 Milliarden Euro auf nunmehr 4 Milliarden Euro schrumpfte. Seit der Finanzkrise 2008 hat kein Immobilienfonds in so kurzer Zeit so viel Wert verloren. Zudem können weitere Verluste nicht ausgeschlossen werden. Viele betroffene Anleger sind deshalb panisch und fürchten sogar einen Totalverlust ihres Investments.

Medienberichte legen nämlich nahe, dass es sich bei vielen im Fonds gehaltenen Objekten nicht nur um vergleichsweise alte, sondern auch um renovierungsbedürftige Immobilien handelt. So verweist die Süddeutsche Zeitung in einem Artikel darauf, dass Mietobjekte des Fonds unter anderem aufgrund wochenlang defekter Heizungen und Fahrstühle, Schimmelbefall und exorbitant hohen Nebenkostenabrechnungen mediale Aufmerksamkeit erhielten.

Daher liegt die Vermutung nahe, dass die verantwortlichen Fondsverwalter während des Immobilienbooms vor einigen Jahren ohne große Überprüfung massenhaft Wohnobjekte aufgekauft haben und nun aufgrund des veränderten Zinsumfelds unter anderem mit enormen Investitionskosten rechnen müssen. Das führt nicht nur dazu, dass mehr als 40.000 Mieter aktuell in Wohnungen mit teils unzumutbaren Zuständen leben, sondern auch Zehntausende Fondsanleger um ihre Investments bangen.

 

Betroffene Anleger können ihre investierte Summe zurückfordern

Obwohl der Fonds offensichtlich seit Längerem mit Problemen zu kämpfen hat, wurde er noch vor wenigen Wochen in einer Info-Broschüre als geringfügig riskant bewertet. Potenziellen Anlegern wurde also suggeriert, dass sie mit einem Investment voraussichtlich keine großen Verluste machen werden. Dass der Fondswert nur wenige Wochen später enorm nach unten korrigiert werden musste, passt ganz und gar nicht zu dieser Erzählung.

Wer in den UniImmo: Wohnen ZBI-Fonds investiert hat, wurde offensichtlich getäuscht. Doch betroffene Anleger können ihr Geld nicht einfach aus dem Fonds abziehen, sondern müssen dies zwölf Monate im Voraus ankündigen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Rechtsansprüche geltend zu machen und auf diesem Weg sogar noch mehr Geld zurückzubekommen.

Konkret besteht die Option, das eigene Investment vollständig rückgängig zu machen und die gesamte investierte Summe sowie bereits bezahlte Fondsgebühren zurückzufordern. Schließlich hätten betroffene Anleger sicher nicht in den Fonds investiert, wenn das tatsächliche Risikopotenzial der Anlage zum Kaufzeitpunkt bereits bekannt gewesen wäre. Diesbezüglich besteht einerseits die Möglichkeit, den Fondsverwalter wegen des fehlerhaften Prospekts haftbar zu machen. Andererseits können viele betroffene Anleger möglicherweise auch Ansprüche wegen Falschberatung gegenüber ihrem jeweiligen Bankberater durchsetzen.

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Risikofreie Rechtsberatung und -durchsetzung ist möglich 

Goldenstein Rechtsanwälte berät betroffene Anleger kostenfrei bezüglich ihrer möglichen Rechte in der Sache. Betroffene Investoren können der Kanzlei über ein sicheres Online-Formular Informationen zu ihrem Investment übermitteln und bestehende Rechtsansprüche anschließend von den Experten der Kanzlei prüfen lassen. Dieser Service ist selbstverständlich komplett unverbindlich und kostenfrei.

Auch die Rechtsdurchsetzung kann grundsätzlich komplett ohne Kostenrisiko erfolgen. Teilweise übernehmen Rechtsschutzversicherungen die vollständigen Verfahrenskosten ihrer Kunden. Wer nicht rechtsschutzversichert ist oder eine Rechtsschutzversicherung hat, die keine Vermögensanlagen deckt, kann zudem auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zurückgreifen. Diese übernehmen sämtliche Anwalts- und Verfahrenskosten und beziehen dafür ausschließlich im Erfolgsfall eine Provision.

 

Rechtsanwalt Claus Goldenstein beantwortet nachfolgend die wichtigsten Fragen zum Thema:  

Warum kam es zu einer Sonderbewertung der Anteile des UniImmo: Wohnen ZBI-Fonds?

Die im Fonds gehaltenen Immobilien sind neuen Schätzungen zufolge fast 17 Prozent weniger wert als bislang angenommen. Daher wurde der Wert des gesamten Fonds um etwa 800 Millionen Euro korrigiert – Geld, das überwiegend Privatanleger in den Fonds investiert hatten.

 

Wieso können betroffene Anleger Rechtsansprüche geltend machen?

Bis vor wenigen Wochen wurde der Fonds noch mit einem geringen Risikoprofil beworben und vertrieben. Die jüngste Wertkorrektur der im Fonds gehaltenen Immobilien belegt jedoch, dass das Verlustrisiko für betroffene Anleger extrem hoch war. Das liegt unter anderem daran, dass die im Fonds gehaltenen Immobilien vergleichsweise alt sind, einen hohen Leerstand aufweisen und teils renovierungs- bzw. restaurierungsbedürftig sind. Deshalb hat der Fondswert nach einer Sonderbewertung einen höheren Wertverlust hinnehmen müssen als jeder andere Immobilienfonds seit der Finanzkrise 2008. Das belegt, dass eine Investition in den Fonds also durchaus mit einem hohen Risiko verbunden war. Hätten betroffene Anleger dies zum Investitionszeitpunkt bereits gewusst, hätten sie ihr Investment wohl nie getätigt. Deshalb besteht die Möglichkeit, die vollständig investierte Summe sowie bereits bezahlte Fondsgebühren zurückzufordern.

 

Wie viel Geld können betroffene Anleger zurückfordern?

Betroffene Anleger können die vollständige Summe, die sie in den Fonds investiert haben, zurückfordern. Gleiches gilt für bereits bezahlte Fondsgebühren. Wie hoch die erstattbare Summe im Einzelfall ausfällt, hängt also von der individuellen Investmentsumme ab. Gern beraten wir von Goldenstein Rechtsanwälte betroffene Anleger kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache.

 

Können Anleger ihr investiertes Geld nicht einfach zum aktuellen Wert aus dem Fonds abziehen?

Nein. Das ist nicht möglich, denn dies muss mit einer Frist von zwölf Monaten im Voraus angekündigt werden und in diesem Zeitraum kann der Fondswert unter Umständen weiter sinken. Zwar besteht grundsätzlich die Option, die eigenen Anteile kurzfristig an der Börse zu verkaufen. Doch auch in diesem Fall müssen weitere Wertverluste eingeplant werden.

 

Welche Kosten entstehen bei einer Klage gegen den Fondsverwalter?

Die Kosten für eine Klage sind vom jeweiligen Streitwert, also der Höhe des jeweiligen Investments, abhängig. Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, besteht die Möglichkeit, dass diese Ihre vollständigen Anwalts- und Verfahrenskosten für Sie übernimmt, sodass Sie ihre Rechtsansprüche komplett risikofrei durchsetzen können und lediglich eine ggf. mit ihrer Versicherung vereinbarte Selbstbeteiligung übernehmen müssen. Allerdings decken viele Rechtsschutzversicherungen keine sogenannten Vermögensklagen. Auch in diesem Fall besteht jedoch die Option, die eigenen Rechtsansprüche ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sogenannte Prozesskostenfinanzierer übernehmen nämlich sämtliche Anwalts- und Verfahrenskosten für betroffene Anleger ohne Rechtsschutzversicherung und erhalten dafür ausschließlich im Erfolgsfall eine Provision. Gern beraten wir von Goldenstein Rechtsanwälte Sie kostenfrei zu diesem Thema.

 

Wie lange dauert es, bis ich mein Geld zurückbekomme?

Die Dauer bis zur Erstattung des Ihres Investments ist individuell unterschiedlich. Grundsätzlich ist es möglich, bereits innerhalb weniger Wochen eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Sollte ein Gerichtsverfahren nötig sein, hängt die Verfahrensdauer von dem zuständigen Gericht ab. Im Normfallfall dauert es etwa sechs bis acht Monate, bis ein erstinstanzliches Urteil verkündet wird. Anschließend besteht zudem im Normalfall für beide Seiten die Möglichkeit, gegen das verkündete Urteil in Berufung zu gehen, wodurch sich die Klage weiter in die Länge ziehen kann. Es kann also nur wenige Wochen bis zu einer Rückzahlung Ihres Geldes dauern. Es ist jedoch auch möglich, dass es mehrere Jahre bis zum Abschluss einer Klage gegen den Vermögensverwalter dauert.

 

Warum sollte ich meine Rechtsansprüche von Goldenstein Rechtsanwälte geltend machen lassen?

Wir von Goldenstein Rechtsanwälte haben bereits Zehntausende Verfahren gegen große Konzerne erfolgreich geführt. Beispielsweise haben wir allein im Zusammenhang mit dem Abgasskandal Rechtsansprüche für mehr als 65.000 PKW-Besitzer durchgesetzt und relevante Grundsatzurteile erwirkt. Unsere hohe Erfolgsquote sowie die hohe Zufriedenheit unserer Mandanten spricht für unsere Kanzlei. Gern können Sie sich zunächst kostenfrei und unverbindlich von unseren Rechtsexperten beraten lassen und anschließend in Ruhe überlegen, ob Sie Ihre Rechtsansprüche mit uns durchsetzen möchten.

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