09.
Aug 2024

UniImmo Wohnen ZBI: Sofortverkauf führt zu hohen Verlusten

Der Wert des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen: ZBI ist vor wenigen Wochen quasi über Nacht um rund 17 Prozent eingebrochen. Seitdem sorgen sich betroffene Anleger um ihr Investment. Ein kurzfristiger Verkauf führt allerdings zu noch höheren Wertverlusten. Welche Alternativen haben betroffene Anleger?

So viel Geld verlieren Anleger bei einem Verkauf der UniImmo-Anteile

Über eine Kündigung kommen UniImmo-Anleger nur innerhalb von frühestens 12 Monaten aus ihrem Vertrag. Die Investitionsbedingungen schreiben nämlich vor, dass Anleger ihre Anteile mindestens 24 Monate lang halten müssen und anschließend eine 12-monatige Kündigungsfrist haben. Es ist allerdings unklar, wie hoch der Wert der jeweiligen Anteile in 12 Monaten überhaupt noch ausfällt.

Wer seine Anteile kurzfristig verkaufen möchte, kann dies über die Börse tun, muss dabei allerdings weitere Wertverluste in Kauf nehmen. An der Hamburger und Stuttgarter Börse werden die Anteile des offenen Immobilienfonds von Union Investment momentan beispielsweise knapp 25 Prozent unter dem aktuellen Fondswert gehandelt.

Über ihre Depotbank erhalten Anleger zurzeit zudem Angebote von Unternehmen, die die Anteile für weniger als 50 Prozent ihres eigentlichen Werts sofort kaufen würden. Die Depotbanken sind dazu verpflichtet, solche Angebote an die betroffenen Investoren weiterzuleiten. Einige Unternehmen wittern hier offensichtlich ein kurzfristiges Geschäft mit der Not der Anleger.

 

Deshalb können UniImmo-Anleger Klagen einreichen

Es gibt jedoch auch eine Möglichkeit, um die vollständige Investitionssumme und sogar bereits gezahlte Fondsgebühren zurückzubekommen. Viele betroffene Anleger haben nämlich die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Das liegt daran, dass der Fonds bis zuletzt als risikoarmes Investment beworben wurde, obwohl sich bereits seit Längerem abgezeichnet hat, dass die im Fonds gehaltenen Wohnimmobilien eine vergleichsweise hohe Leerstandsquote aufweisen und oftmals renovierungsbedürftig sind. Zudem hat es durch die Zinswende und die gestiegenen Baukosten ohnehin in den vergangenen Monaten eine enorme Abwertung am Immobilienmarkt gegeben.

Hätten die betroffenen Investoren zum Investitionszeitraum von diesem erhöhten Risiko gewusst, hätten sie ihr Investment wohl kaum oder zumindest nicht zu denselben Konditionen getätigt. Frühere Investoren hätten zudem rechtzeitig über das gestiegene Risiko ihres Investments informiert werden müssen. Das ist nicht passiert.

 

Risikofreie Rechtsberatung und -durchsetzung ist möglich

Wer Rechtsansprüche wegen der Wertverluste des UniImmo: Wohnen ZBI-Fonds geltend machen möchte, hat einerseits die Möglichkeit, den Fondsverwalter wegen des fehlerhaften Prospekts haftbar zu machen. Andererseits können viele betroffene Anleger möglicherweise auch Ansprüche wegen Falschberatung gegenüber ihrem jeweiligen Bankberater durchsetzen.

Goldenstein Rechtsanwälte berät betroffene Anleger kostenfrei bezüglich ihrer möglichen Rechte in der Sache. Betroffene Investoren können der Kanzlei über ein sicheres Online-Formular Informationen zu ihrem Investment übermitteln und bestehende Rechtsansprüche anschließend von den Experten der Kanzlei prüfen lassen. Dieser Service ist selbstverständlich komplett unverbindlich und kostenfrei.

Auch die Rechtsdurchsetzung kann grundsätzlich komplett ohne Kostenrisiko erfolgen. Teilweise übernehmen Rechtsschutzversicherungen die vollständigen Verfahrenskosten ihrer Kunden. Wer nicht rechtsschutzversichert ist oder eine Rechtsschutzversicherung hat, die keine Vermögensanlagen deckt, kann zudem auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zurückgreifen. Diese übernehmen sämtliche Anwalts- und Verfahrenskosten und beziehen dafür ausschließlich im Erfolgsfall eine Provision.

 

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