02.
Sep 2024

Union Investment entschuldigt sich für Kursabsturz von UniImmo: Wohnen ZBI-Fonds

Nach einer Sonderbewertung des im Fonds gehaltenen Immobilienbestands ist der Wert des UniImmo: Wohnen ZBI-Fonds von Union Investment im Juni um fast 17 Prozent eingebrochen. In der Börsen Zeitung hat sich Hans Joachim Reinke, Vorstandsvorsitzender von Union Investment, nun dafür entschuldigt. Eine Entschädigung bot Reinke betroffenen Anlegern allerdings nicht an. Schadensersatzansprüche müssen eigenständig durchgesetzt werden.

Entschuldigung als Schuldeingeständnis für Fehler?

Konkret sagt Reinke im Interview mit der Börsenzeitung: “Das tut mir auch für die Privatanleger und die beteiligten Banken leid”. Zwar schoss er gleich nach, dass operativ nichts schiefgelaufen sei. Doch eine derart öffentliche Entschuldigung wirkt durchaus wie ein Schuldeingeständnis.

Im Interview erklärt Reinke dann auch gleich, wie der derart hohe Wertverlust der im Fonds gehaltenen Immobilien zustande kam. Konkret rechtfertigte er dies mit dem Zinsanstieg, der hohen Inflation und den damit verbundenen, gestiegenen Baukosten sowie der Transaktionsstarre bei Wohnimmobilien.

 

Wieso wurde der Wert der im Fonds gehaltenen Immobilien so spät angepasst?

Vor diesem Hintergrund ist allerdings mehr als fraglich, wieso der Wert der im Fonds gehaltenen Immobilien nicht nach und nach korrigiert wurde, sondern auf einen Schlag. Die Inflation ist in Deutschland nämlich schon im Jahr 2021 angestiegen und die ersten Zinserhöhungen erfolgten in Europa 2022. Obwohl die im Fonds gehaltenen Immobilien alle drei Monate neu begutachtet werden müssen, kam es erst Mitte 2024 zu einer Korrektur der Immobilienwerte, nachdem einige Wohngebäude von Union Investment aufgrund von Abflüssen aus dem Fonds durch Kündigungen verkauft werden mussten.

Marktbeobachter kritisieren deshalb einerseits, dass Union Investment viel früher über den gesunkenen Wert der im Fonds gehaltenen Immobilien hätte informieren müssen. Andererseits wurde auch das Anlagerisiko im Fondsprospekt erst nach der Sonderbewertung korrigiert wurde. Dabei hätte den Fondsmanagern längst klar sein müssen, dass die Immobilien nicht mehr so viel wert sind wie zu Niedrigzinszeiten.

Betroffene Anleger hätten ihr Geld wohl nicht in den Fonds gesteckt, wenn sie zum Investitionszeit von dem tatsächlichen Anlagerisiko gewusst hätten. Zudem hätten Bestandsinvestoren wohl zumindest früher über die Kündigung ihres Anlagevertrages nachgedacht, wenn sie rechtzeitig über die Wertentwicklung der im Fonds gehaltenen Immobiliuen informiert worden wären. Unter anderem deshalb können betroffene Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen.

 

Schadensersatz: Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich

Goldenstein Rechtsanwälte berät betroffene Anleger kostenfrei bezüglich ihrer möglichen Rechte in der Sache. Betroffene Investoren können der Kanzlei über ein sicheres Online-Formular Informationen zu ihrem Investment übermitteln und bestehende Rechtsansprüche anschließend von den Experten der Kanzlei prüfen lassen. Dieser Service ist selbstverständlich komplett unverbindlich und kostenfrei.

Auch die Rechtsdurchsetzung kann grundsätzlich komplett ohne Kostenrisiko erfolgen. Teilweise übernehmen Rechtsschutzversicherungen die vollständigen Verfahrenskosten ihrer Kunden. Wer nicht rechtsschutzversichert ist oder eine Rechtsschutzversicherung hat, die keine Vermögensanlagen deckt, kann zudem auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zurückgreifen. Diese übernehmen sämtliche Anwalts- und Verfahrenskosten.

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