27.
Aug 2024

Wurde mit dem UniImmo: Wohnen-Fonds in Schrottimmobilien investiert?

Mit einem Fondsvolumen von zwischenzeitlich fast 5 Milliarden Euro zählt der UniImmo: Wohnen ZBI-Fonds zu den relevantesten offenen Immobilienfonds in Deutschland. Zuletzt ist der Fondswert jedoch enorm eingebrochen. Medienberichte legen nun nahe, dass mit dem Fondsvermögen mindestens teilweise in Schrottimmobilien investiert wurde. Betroffene Anleger können Schadensersatzansprüche geltend machen.

Mängel in Immobilien des UniImmo: Wohnen ZBI-Fonds

Konkret sollen sich Wohnimmobilien aus dem UniImmo: Wohnen ZBI-Fonds dadurch auszeichnen, dass diese relativ alt sind und eine vergleichsweise hohe Leerstandsquote in Höhe von rund 7 Prozent aufweisen. Zudem gibt es Medienberichte über Schimmelbefall, wochenlang defekte Fahrstühle und andere schwerwiegende Mängel in den Immobilien des Fonds.

Es scheint, als hätten die Fondsmanager während des Immobilienbooms in Niedrigzinszeiten Immobilien gekauft, ohne diese groß zu überprüfen. Dies resultierte im Juni darin, dass der Wert der im Fonds gehaltenen Immobilien nach einer Sonderbewertung um fast 17 Prozent korrigiert wurde. Dadurch sank der Fondswert über Nacht um knapp 800 Millionen Euro – Geld, das die Fondsanleger verloren haben.

 

UniImmo-Anleger können Schadensersatzansprüche geltend machen

Das Erstaunliche an dieser Situation ist, dass der Fondsverwalter diesen Wertverfall laut eigenen Angaben nicht hat kommen sehen. Dabei war nach der Zinserhöhung vieler Zentralbanken und der gestiegenen Baupreise klar, dass der Immobiliensektor in einer Krise steckt. Dennoch wurde der UniImmo: Wohnen ZBI-Fonds bis zuletzt als geringfügig riskantes Investment beworben.

Betroffene Anleger hätten wohl nicht in den Fonds investiert oder ihre Anteile bis heute gehalten, wenn sie frühzeitig von dem vermeintlichen Missmanagement des Fondsverwalters sowie des tatsächlichen Risikos ihres Investment gewusst hätten. Zudem können Investoren ihre angelegten Gelder aufgrund der 12-monatigen Kündigungsfrist nicht einfach kurzfristig abziehen. Dies wäre lediglich über den Handel an der Börse möglich, wobei die Anteile an dem Fonds dort noch niedriger gehandelt werden.

Nicht zuletzt deshalb haben betroffene Anleger die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. So besteht die Option, die jeweilige Investitionssumme inkl. bereits bezahlten Fondsgebühren oder die aufgrund der Neubewertung der im Fonds gehaltenen Immobilien entstandene Verlustsumme vollständig zurückfordern.

 

Risikofreie Rechtsberatung und -durchsetzung ist möglich

Wer Rechtsansprüche wegen der Wertverluste des UniImmo: Wohnen ZBI-Fonds geltend machen möchte, hat einerseits die Möglichkeit, den Fondsverwalter wegen des fehlerhaften Prospekts haftbar zu machen. Andererseits können viele betroffene Anleger möglicherweise auch Ansprüche wegen Falschberatung gegenüber ihrem jeweiligen Bankberater durchsetzen.

Goldenstein Rechtsanwälte berät betroffene Anleger kostenfrei bezüglich ihrer möglichen Rechte in der Sache. Betroffene Investoren können der Kanzlei über ein sicheres Online-Formular Informationen zu ihrem Investment übermitteln und bestehende Rechtsansprüche anschließend von den Experten der Kanzlei prüfen lassen. Dieser Service ist selbstverständlich komplett unverbindlich und kostenfrei.

Auch die Rechtsdurchsetzung kann grundsätzlich komplett ohne Kostenrisiko erfolgen. Teilweise übernehmen Rechtsschutzversicherungen die vollständigen Verfahrenskosten ihrer Kunden. Wer nicht rechtsschutzversichert ist oder eine Rechtsschutzversicherung hat, die keine Vermögensanlagen deckt, kann zudem auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zurückgreifen. Diese übernehmen sämtliche Anwalts- und Verfahrenskosten.

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